Schlagwort-Archive: Ortsverein Berlin-Grünau e.V.

Mail an das Bezirksamt Köpenick-Treptow, Hr. Hölmer, Fr. Zeidler, Hr. Breer, Hr. Zepf, Hr. Igel, Hr. Förster, BVV

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. Oktober konnte man in Ihrer Pressemitteilung lesen …„schreitet das Bezirksamt, Untere Denkmalschutzbehörde, ein und leitet heute im Zuge der Ersatzvornahme die Sicherung ein.“ Das ist nun zwei Wochen her und auf dem Gelände hat sich bis heute nichts, aber auch gar nichts getan. Wenn mir Frau Zeidler am 27.10. schreibt, „der Eindruck täuscht. Es ist einiges in der letzten Woche geschehen, auch wenn die Durchführung der Ersatzvornahme sich als sehr mühsam erweist,“ dann ist das (1) sehr dünn, (2) hatte das BA monatelang Zeit, die Ersatzvornahme vorzubereiten. Das alles ist wenig glaubwürdig. Das BA, auch der BezBm haben mehrfach erklärt, dass die Ersatzvornahme vor Einbruch des Winters abgeschlossen sein soll. Der ist für den 30.11. vorhergesagt. Weiterlesen

Riviera/Gesellschaftshaus: Ein Durchbruch?

Beitrag „Grünauer“

Am 22. Mai hatte das Verwaltungsgericht einen Lokaltermin vor dem Gelände Riviera/Gesellschaftshaus anberaumt, den der Richter zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache über die Klage der Eigentümerin gegen die Sicherungsanordnung des Bezirksamtes erklärte. Die AG Ortsgestaltung hat den Termin mit einer Demonstration begleitet und damit das große öffentliche Interesse zum Ausdruck gebracht. Kurz zusammengefasst lautet das Ergebnis: Weiterlesen

21.08.2014 | Brief an den Bezirksbürgermeister von Berlin-Treptow-Köpenick Oliver Igel

Arbeitsgruppe Ortsentwicklung | Ortsverein Grünau e.V. | Zukunft in Grünau e.V.

21. August 2014  | Vollständiger Brief Politik und Presse

Riviera/Gesellschaftshaus in Berlin-Grünau

GEFAHR IM VERZUG!

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit vielen Jahren verfällt die einstige Perle Grünaus am Dahmeufer vor sich hin. Die Untere Denkmalschutz- behörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat im Frühjahr die Sicherung des Denkmals angeordnet. Am 23. Mai hat das Verwaltungsgericht an einem Lokaltermin der Eigentümerin detaillierte Angaben darüber gemacht, wie die Sicherungsauflagen der Denkmalschutzbehörde zu erfüllen seien, und eine Frist von sechs Wochen, d.h. bis zum 4.7. dafür eingeräumt. Der Bevollmächtigte der Eigentümerin hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt. Geschehen ist nur eines: Die Fenster der beiden Gebäude sind mit Spanplatten (und nicht, wie das Gericht vorgeschrieben hatte, mit Lochblechen) geschlossen und mit Bauschaum luftdicht versiegelt worden. Weder wurden die Regenrinnen saniert noch das Dach abgedichtet oder die Pflanzen aus dem Mauerwerk entfernt.