Pressemitteilung | AG Ortsgestaltung Berlin-Grünau | 15.Februar 2016

Wir kämpfen weiter für den Erhalt der Baudenkmäler und die Wiederbelebung von Gesellschaftshaus und Riviera in Berlin-Grünau

Aus Anlas des Gerichtstermins vom 28.01.2016 wenden wir uns an alle Mitstreiter und interessierten Bürger. Leider wurde in der Berichterstattung über das Gerichtsurteil ein falsches Bild der Zustände erzeugt. Das Urteil bezieht sich nur auf die nach Meinung des Gerichtes falsche Verfahrensweise bei der Aufstellung des Gerüstes.

download Pressemitteilung

Aus unserer Sicht ist ein Gerüst zur Sicherung notwendig. Wenn das Gericht sich der Meinung des Klägers anschließt, dass keine Einsturzgefahr besteht, so denken wir, wird der nächste Gutachter diese Einsturzgefahr wieder sehen.

In der Presse entsteht weiter der Eindruck, dass es an Kompromissbereitschaft seitens der Denkmalschützer fehlt.
Dazu erklären wir: Die Beschränkung auf die Rettung der beiden großen Säle war bereits ein großzügiges Angebot der Denkmalpflege. Es war das formulierte Minimum der Forderung.

Darüber ist nicht verhandelbar!

Der Denkmalschutz betrifft das gesamte Gebäudeensemble! Wertvolle Teile dessen sind bereits eingestürzt! Das heißt der Eigentümer ist bisher seiner Pflicht zur Sicherung des Denkmals nicht nachgekommen und hat sogar den Einsturz von Teilen des Ensembles billigend in Kauf genommen. Wir fordern, dass der Eigentümer seiner aus dem Denkmalschutzgesetz resultierenden Pflicht zum Erhalt der Gebäude nachkommt.

Der Eigentümer hat das Gebäudeensemble aufgrund des Denkmalstatus und der Verpflichtung zur Erhaltung desselben vergleichsweise billig erwerben können. Daher hat er die Pflicht dieses auch zu tun! Wenn sich die Politik und die Verwaltung zur Durchsetzung dieser durch das Denkmalschutzgesetz begründeten Pflicht nicht in der Lage sehen, muss der Druck der Bürger zur Einhaltung der Gesetze führen.

Wir fordern alle interessierten Bürger, alle der Denkmalpflege verbundenen Vereine und Verwaltungen und alle Wähler auf, uns bei der Durchsetzung des gesetzeskonformen Zustandes zu helfen. Hier geht es um die Durchsetzung des Gesetzes zur Denkmalpflege.

Machen Sie mit uns Druck!

download Pressemitteilung

download Urteil