Nach Einsicht der Akten zum (Teil-)Abriß des Flügels des Gesellschaftshauses stellen wir fest:
1. Es wurde wesentlich mehr abgerissen als erlaubt war. Entgegen der Pressemitteilung des Bezirksamtes wurde auch auf der Gartenseite mehr abgerissen als erlaubt. Diese Maßnahme wurde vom Bezirk im Nachhinein genehmigt und ohne Bußgeld oder Strafe akzeptiert.
2. Die statischen Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes wurden nicht durchgeführt. Der Statiker des Bauherren hatte abstützende Maßnahmen für die Wände gefordert. Diese wurden nicht durchgeführt, es wurden teilweise beim weitergehenden Abriß sogar statisch wichtige Bauteile mit entfernt. Dieser Umstand wurde vom Bezirk nicht beanstandet. Die Arbeiter arbeiteten somit ca. 8 Wochen unter nicht gesicherten Bauteilen.
Ganz offensichtlich gelten allgemeine Gesetze für den Bauherren nicht. Der Mitarbeitermangel lässt es offensichtlich nur zu, dass Ausnahmen für den Bauherren geschrieben werden, die Umsetzung wird jedoch nicht kontrolliert.
P.S. Nach ca. 8 Wochen erfolgte eine Sicherung der Wände. allerdings nicht mit der im Abrißantrag beschriebenen Konstruktion.