Landesdenkmalrat gibt Empfehlungen zur Rettung historischen Gebäude | 30.09.2016

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Der Landesdenkmalrat empfiehlt, die verschiedenen Wege, die zur Rettung des Objekts beitragen können, parallel weiterzudenken, bzw. weiterzuverfolgen, dabei aber die einzelnen Schritte verfahrensrechtlich und stufengerecht korrekt einzuleiten. Dies betrifft namentlich weitere Sicherungsanordnungen beispielsweise für die Dächer, die Anlage und kontinuierliche Weiterführung einer belastbaren Dokumentation, planungs- und städtebaurechtliche Vorkehrungen allenfalls verbunden mit einer Baukörperausweisung, die Bestrebungen zu einer einvernehmlichen Lösung durch eine Mediation bis hin zu Abklärungen für eine Enteignung (Enteignungsbehörde des Landes Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt).

Er empfiehlt dem Bezirk, mit Unterstützung der für Denkmalschutz zuständigen Senatsverwaltung einen externen baurechtlich-juristischen Beistand beizuziehen, um diesen Präzedenzfall für die Berliner Denkmalpflege Erfolg versprechend zu gestalten. Der Senatsverwaltung empfiehlt er, sich in allen aufgeführten Schritten und bei der Lösungssuche aktiv zu engagieren.